34a-Sachkundeprüfung

Prüfungsorganisation bei der Kammer

IHK-Sachkundeprüfung 34a: Anmeldung, Ablauf und Zeugnis Schritt für Schritt

Die Sachkundeprüfung legst du bei einer Industrie- und Handelskammer ab: Du registrierst dich im Online-Portal der Kammer, bestehst zuerst den schriftlichen und dann den mündlichen Teil und bekommst danach ein bundesweit gültiges, unbefristetes Zeugnis. Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine.

82
Fragen im schriftlichen Teil
60von120
Punkten zum Bestehen
15
Minuten mündliche Prüfung

Diese Seite begleitet dich von der Anmeldung bis zum Zeugnis. Ob du überhaupt die Sachkundeprüfung brauchst, klärt der Überblick zum 34a-Schein.

Wer wird zur IHK-Sachkundeprüfung 34a zugelassen?

0

Zulassungsvoraussetzungen

Die Kammer prüft vorab weder, ob du einen Lehrgang besucht hast, noch sonstige persönliche Voraussetzungen. Jeder kann sich anmelden.

Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, du kannst dir den Stoff also selbst erarbeiten. Die Kammern bieten selbst keine Kurse an, sie nehmen nur die Prüfung ab. Wichtig ist trotzdem: Die Prüfung gilt als schwer, und wer ohne Vorkenntnisse startet, sollte sich intensiv vorbereiten.

Die Prüfungssprache ist Deutsch, schriftlich wie mündlich. Übersetzungen gibt es nicht. Ein Sprachzertifikat verlangt niemand, in der Praxis brauchst du aber sehr gute Sprachkenntnisse: Die Fragen sind juristisch formuliert, im mündlichen Teil antwortest du frei. Lerne deshalb bewusst mit den Fachbegriffen, sie stehen wörtlich in den Fragen:

NotwehrNotstandSelbsthilfeHausrechtOrdnungswidrigkeit

Eine echte Hürde gibt es nur innerhalb der Prüfung: Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Willst du nur den mündlichen Teil wiederholen, brauchst du eine bei derselben Kammer bestandene schriftliche Prüfung.

Private Kontaktdaten angeben: Bei der Anmeldung gibst du deine private E-Mail-Adresse und deine private Postanschrift an, keine Firmenadresse. Persönliche Nachrichten wie die Einladung zur Prüfung gehen sonst leicht verloren.

Wer muss gar nicht antreten?

Befreit von der Prüfung ist, wer einen dieser Abschlüsse nachweist:

  • Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei der Polizei
  • Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst beim Bundesgrenzschutz
  • Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei den Feldjägern
  • Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Werkschutzfachkraft
  • Werkschutzmeister
Besitzstandsschutz: Wer am 1. Januar 2003 bereits seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung befugt Bewachungstätigkeiten ausgeübt hat, braucht die Prüfung ebenfalls nicht.

Das heißt für dich

Du kannst dich sofort anmelden, ganz ohne Kurs oder Nachweise. Die bestandene Prüfung ist aber nur der fachliche Nachweis: Für die Bewachungstätigkeit selbst brauchst du zusätzlich eine behördliche Erlaubnis.

Wie läuft die Anmeldung im IHK-Portal ab?

Die Anmeldung läuft immer über eine Industrie- und Handelskammer. Sie nimmt die Prüfung ab, wickelt die Anmeldung ab und stellt später die Bescheinigung aus. Im Online-Portal führt dich ein Fortschrittsbalken durch zehn Schritte in fester Reihenfolge:

  1. Registrierung

    Bevor du dich zum ersten Mal anmelden kannst, brauchst du ein Benutzerkonto im Online-Portal der IHK. Du gibst deine persönlichen Daten, deine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein und beantragst damit das Konto. Notiere dir die Zugangsdaten, du brauchst sie bei jedem weiteren Login. Zugangsdaten von Bildungsträgern oder anderen Portalen funktionieren hier nicht.

    Frist: 24 Stunden. Nach der Registrierung kommt automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klickst du ihn nicht innerhalb von 24 Stunden an, wird das Konto nicht freigeschaltet. Findest du die E-Mail nicht, schau im Spam-Ordner nach.
  2. Login

    Mit den notierten Zugangsdaten meldest du dich im Portal an.

  3. Auswahl des Abschlusses

    Du wählst die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe als Abschluss aus.

  4. Prüfung der persönlichen Daten

    Die Felder sind schon mit dem gefüllt, was in deinem Konto steht. Du kannst ergänzen und korrigieren. Nimm dir hier Zeit, denn genau diese Angaben stehen später im Zeugnis. Halte dein Ausweisdokument bereit, dann stimmen die Schreibweisen. Die Angabe der Daten ist verpflichtend, ohne sie kann die Kammer die Prüfung nicht abwickeln. Auch dein Prüfungsergebnis gehört später zu den verarbeiteten Daten. Pflicht sind unter anderem:

    TitelNameVornameGeburtsnameGeburtsdatumGeburtsortGeburtslandStaatsangehörigkeitGeschlechtAnschriftKontaktdaten
  5. Auswahl der Prüfungsart

    Du wählst zum Beispiel die vollständige Prüfung oder einen einzelnen Teil. Erst dann zeigt dir das System die passenden Termine.

  6. Auswahl des Prüfungstermins

    In der Liste erscheinen nur Termine, deren Anmeldeschluss noch nicht verstrichen ist und die noch nicht ausgebucht sind. Steht dort kein Termin, ist gerade keiner frei: Melde dich deshalb früh an. Die Prüfungstermine mit den zugehörigen Anmeldeschlüssen stehen auch auf den Internetseiten der IHK. Sieh dir beides zusammen an, der Anmeldeschluss liegt deutlich vor dem Prüfungstag.

  7. Auswahl des Rechnungsempfängers

    Voreingestellt ist deine Privatanschrift. Zahlt dein Arbeitgeber, wählst du die abweichende Anschrift und trägst die Firmendaten ein. Zusätzlich brauchst du dann eine schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme mit Name, Prüfungstermin und Rechnungsanschrift der Firma, dazu Stempel und Unterschrift. Ein Postfach reicht als Anschrift nicht.

    Eigene Erklärung nötig, spätestens 3 Wochen vor dem Termin: Eine Übernahmeerklärung für Lehrgangsentgelte gilt hier nicht, für die Sachkundeprüfung ist eine eigene Erklärung nötig. Ist sie unvollständig, geht der Gebührenbescheid an deine Privatanschrift. Und sobald die Rechnung erstellt ist, kannst du den Rechnungsempfänger nicht mehr ändern.
  8. Dokumenten-Upload

    Pflichtdokumente sind mit einem Stern gekennzeichnet, alles andere ist freiwillig. Möglich sind die Dateiformate PDF, JPG, JPEG und PNG. Ein Handyfoto reicht also, wenn es gut lesbar ist.

  9. Kontrolle der Angaben

    Das Portal zeigt dir alle Angaben in einer Zusammenfassung. Kontrolliere hier Name, Geburtsdatum und Geburtsort genau, Schreibfehler landen sonst in der Bescheinigung.

  10. Kostenpflichtige Anmeldung

    Erst mit dem Klick auf die kostenpflichtige Anmeldung geht alles raus. Manche Kammern lassen dich die Gebühr direkt im Anmeldeprozess bezahlen, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal. Erst nach abgeschlossener Zahlung ist die Anmeldung übermittelt. Danach steht deine Anmeldung als PDF zum Download bereit: Speichere dir diese Datei, sie ist dein Beleg.

Die Bestätigung kommt in zwei Stufen

Stufe 1: vorläufig

Zuerst kommt eine vorläufige Anmeldebestätigung per E-Mail. Sie allein heißt noch nicht, dass dein Platz fest steht.

Stufe 2: endgültig

Die IHK prüft deine Anmeldung und übernimmt sie. Erst danach folgt die endgültige Bestätigung per E-Mail.

Die Termine für den schriftlichen und den mündlichen Teil siehst du im Portal, sobald die Kammer sie geplant hat. Fast die gesamte Korrespondenz läuft per E-Mail, gib deshalb eine Adresse an, die du regelmäßig abrufst.

Die Anmeldung kann auch über das Unternehmen laufen, für das du arbeitest. Dann meldet dich die Firma an und übermittelt deine Daten an die Kammer. Frag in dem Fall nach, ob die Anmeldung wirklich abgeschickt wurde, damit die Frist nicht verstreicht.

Das heißt für dich

Registriere dich früh, halte deinen Ausweis beim Ausfüllen bereit und warte auf die endgültige Bestätigung. Kannst du doch nicht antreten, meldest du dich im Portal unter dem Menüpunkt Prüfungen wieder ab. Bei einem Rücktritt nach der Anmeldung fallen Stornogebühren an, sag deshalb so früh wie möglich ab.

Wann gibt es Termine und wie viel Wartezeit brauchst du?

Die Sachkundeprüfung nehmen die Industrie- und Handelskammern ab, und jede Kammer legt ihre Termine selbst fest. Einen bundesweiten Prüfungskalender gibt es deshalb nicht. Der erste Schritt ist, die für deinen Wohn- oder Arbeitsort zuständige Kammer zu bestimmen und dort die Seite zum Bewachungsgewerbe aufzurufen. Wie eng oder locker die Taktung ist, unterscheidet sich je nach Region: Die Handelskammer Hamburg, die IHK Dresden und die IHK Nürnberg für Mittelfranken haben jeweils eigene Regeln zu Terminen, Anmeldung und Fristen.

Beispiel Hamburg
  • Geprüft wird monatlich: Wer einen Termin verpasst oder keinen Platz mehr bekommt, wartet im Regelfall etwa einen Monat.
  • Termine sind 3 Monate im Voraus buchbar, genau in diesem Zeitfenster füllen sich die Plätze.
  • Der mündliche Teil liegt circa 1 bis 3 Wochen nach dem schriftlichen Termin.
Beispiel Dresden
  • Die Anmeldung wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Dafür hast du eine Woche Zeit.
  • Wird später gezahlt, entfällt der Prüfungsplatz ohne weitere Benachrichtigung.
  • Die offizielle Einladung kommt 14 Tage vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Behalte auch den Spam-Ordner im Blick.
Beispiel Nürnberg
  • Auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat eigene Regeln zu Terminen, Anmeldung und Fristen.
  • Prüfe deshalb immer die Angaben deiner Kammer, bevor du planst.

Zwei Dinge zur Online-Terminsuche

Erstens werden die Termine stufenweise freigeschaltet. Wenn gerade nichts Passendes zu sehen ist, heißt das nicht, dass keine Prüfung stattfindet, sondern nur, dass weitere Termine später online gehen. Zweitens werden nur buchbare Termine angezeigt. Die Liste ist damit kein vollständiger Jahreskalender, sondern eine Momentaufnahme der freien Plätze. Da die Plätze pro Termin begrenzt sind, lohnt sich mehrfaches Nachsehen, und wer zeitlich flexibel ist, kommt schneller unter: Ein etwas ungünstiger liegender Termin ist oft noch frei, während der Wunschtermin schon voll ist. Steuerst du ein bestimmtes Datum an, schau am besten schon rund drei Monate vorher regelmäßig nach, statt kurzfristig zu suchen.

Rechne vom Ziel her

Plane immer zwei Termine ein, nicht einen: Der schriftliche und der mündliche Teil finden nicht am selben Tag statt.

Etappe
Anmeldung

Früh sichern, Anmeldeschluss liegt deutlich vor dem Prüfungstag. Gebühr sofort überweisen, Datum notieren.

Etappe
Schriftlicher Teil

In Hamburg gibt es monatlich Prüfungstermine.

Dazwischen
1 bis 3 Wochen

Lernzeit: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Umgang mit Menschen gezielt wiederholen.

Etappe
Mündlicher Teil

Eigener Termin, eigene Einladung.

Ziel
Bescheinigung

Zwischen Anmeldung und fertiger Bescheinigung vergehen leicht mehrere Monate.

Ein gebuchter Termin ist noch kein sicherer Platz: In Dresden bekommst du keine Erinnerung an die Zahlung, sondern stehst bei verspäteter Überweisung am Ende ohne Platz da. Zahlt dein Betrieb, muss die Übernahmeerklärung der Anmeldung beiliegen, und dieser zusätzliche Umlauf mit Ausfüllen und Unterschrift kostet Zeit, die in den Plan gehört. Wenn du einen Arbeitsbeginn oder einen Erlaubnisantrag planst, kalkuliere den ganzen Vorlauf mit ein. Denke auch daran, dass eine Wiederholung möglich ist, du dir dafür aber erneut einen Termin sichern musst: Bei monatlichem Rhythmus und begrenzten Plätzen bedeutet das zusätzliche Wartezeit.

Das heißt für dich

Der Termin gibt deinen Lernplan vor. Die Vorbereitung ist gesetzlich frei geregelt und wird von der Kammer nicht angeboten. Wähle das Datum so, dass du bis dahin alle sieben Sachgebiete realistisch durcharbeiten und wiederholen kannst, statt die Vorbereitung in die verbleibenden Tage zu quetschen.

Wie ist die IHK-Sachkundeprüfung 34a aufgebaut?

Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt bewertet werden. Du musst beide bestehen, damit die Prüfung insgesamt als bestanden gilt. Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine, es wird weder ein Lehrgang noch eine sonstige Vorbedingung geprüft: Die Vorbereitung liegt vollständig bei dir. Dass niemand einen Kurs vorschreibt, heißt aber nicht, dass du ohne Anleitung lernen musst. Es heißt nur, dass du selbst entscheidest, womit du dich vorbereitest. Geprüft wird auf Deutsch, in beiden Teilen, mit juristischen Fachbegriffen in den Fragen und im Gespräch.

Teil 1: schriftlich
82Fragen in120Minuten
  • Multiple Choice: du kreuzt an, statt frei zu formulieren. Bewährt: erst alles beantworten, was du sicher weißt, Unsicheres markieren und die restliche Zeit gezielt darauf verwenden.
  • Digital am Tablet: das Gerät stellt die IHK am Prüfungstag, ein eigenes brauchst du nicht. Du liest und tippst am Bildschirm statt auf Papier. Wer vorher digital übt, kennt die Situation bereits.
  • Bundeseinheitliche Aufgabensätze nach dem aktuellen Stand der Sachgebiete, etwa bei Rechtsänderungen. Mit veralteten Materialien zu lernen ist deshalb ein echtes Risiko.
Teil 2: mündlich
15Minuten,3Prüfer
  • Zulassung nur nach bestandenem schriftlichen Teil. Fällst du schriftlich durch, kommst du gar nicht erst ins Gespräch.
  • Etwa 15 Minuten pro Prüfling vor einem Prüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern. Die Zeit ist knapp: Antworte auf den Punkt und begründe deine Antwort.
  • Schwerpunkte: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht. Darauf konzentrierst du dich in der letzten Runde vor dem Termin.

Bestanden ab 50 Prozent, in jedem Teil für sich

Bestanden ist jeder Teil ab mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte. Die Teile werden nicht miteinander verrechnet: Ein starkes schriftliches Ergebnis gleicht ein schwaches mündliches nicht aus.

0 %50 %: Bestehensgrenze je Teil100 %

Was passiert nach einem gescheiterten Teil?

Wiederholen kannst du die Prüfung beliebig oft. Ein bestandener schriftlicher Teil behält dabei seinen Wert:

Schriftlich bestanden

Dein Ergebnis bleibt bestehen, auch wenn der mündliche Teil schiefläuft.

2 Jahre Zeit

Innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils kannst du den mündlichen Teil wiederholen.

Frist verstrichen

Danach musst du die komplette Prüfung noch einmal ablegen, also auch den schriftlichen Teil.

Kammerbindung: Für die Wiederholung nur des mündlichen Teils ist ein bei derselben IHK bestandener schriftlicher Teil nötig. Ein Wechsel der Kammer zwischen den Teilen ist also nicht ohne Weiteres möglich.

Beide Teile decken dieselben 7 Sachgebiete ab

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberechtmündlicher Schwerpunkt
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  6. Umgang mit Menschen, einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken sowie interkulturelle Kompetenz
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Das heißt für dich

Eine häufige Stolperfalle ist, nur für den schriftlichen Teil zu lernen. Beide Teile decken dieselben Sachgebiete ab, verlangen aber unterschiedliche Fähigkeiten. Erkläre die Inhalte deshalb zusätzlich laut und sprich Fälle mündlich durch, statt sie nur anzukreuzen.

Die Verordnung sagt dir genau, welche Sachgebiete drankommen können. Was sie dir nicht sagt: ob du sie schon sicher beherrschst. Genau diese Lücke schließt du nur, indem du dich abfragen lässt und deine Antworten begründest.

Vorbereiten musst du dich selbst, allein dastehen musst du nicht

Bei uns übst du beide Teile so, wie sie geprüft werden: Fragen zu allen sieben Sachgebieten im Ankreuzformat, digital statt auf Papier, und Fälle zum mündlichen Teil, die du laut durchsprechen kannst. Zu jeder Lösung steht die Norm dabei, damit du nicht glauben musst, sondern nachlesen kannst.

Zur Seite Vorbereitung: So gehst du beide Teile an

Was erwartet dich im schriftlichen Teil?

Der schriftliche Teil ist die erste von zwei Hürden. Er läuft als Multiple-Choice-Prüfung am PC: du kreuzt aus vorgegebenen Antworten an und musst nichts frei formulieren. Bestehst du ihn nicht, wirst du gar nicht erst zum mündlichen Teil eingeladen, dann gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.

Bearbeitungszeit am Stück, ohne Pause erreichbare Gesamtpunktzahl 50 Prozent, kein Puffer nach unten

Bei 120 Minuten für 120 Punkte bleibt im Schnitt rund eine Minute pro Punkt. Sinnvoll ist deshalb: erst alle Aufgaben abarbeiten, die du sicher kannst, schwierige markieren und am Ende zurückkommen, statt dich früh an einer einzelnen Frage festzubeißen. Sei mindestens 45 Minuten vor Prüfungsbeginn da, denn vorher werden deine Identität geprüft und eine kurze Einweisung durchgeführt. Plane also lieber den halben Tag ein.

Die häufigste Stolperfalle steckt in der Fragestellung: Nicht bei jeder Aufgabe ist genau eine Antwort richtig. In der Aufgabe steht jeweils, wie viele Antworten möglich sind. Wer das überliest und automatisch nur ein Kreuz setzt, verschenkt Punkte, obwohl er den Stoff kann. Auch Verneinungen und feine Formulierungsunterschiede kommen vor: Genaues Leseverständnis entscheidet hier über Punkte. Die Prüfungssprache ist Deutsch.

Geprüft werden alle 7 Sachgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken sowie interkulturelle Kompetenz und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Der schriftliche Teil deckt die ganze Breite ab, es lohnt sich also nicht, ein Gebiet komplett auszulassen. Die Aufgabensätze sind bundeseinheitlich, der Prüfungsort ändert am Anspruch nichts.

Das bringst du mit

  • Ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Zeitpuffer: mindestens 45 Minuten vor Beginn vor Ort sein

Das reicht nicht oder ist verboten

  • Führerschein, Fiktionsbescheinigung oder Duldungsbescheinigung als Ausweis
  • Hilfsmittel jeder Art, auch Gesetzestexte und Notizen
  • Handys, Smartwatches und andere Kommunikationsgeräte: sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht benutzt werden
  • Täuschungsversuche: Es folgt der Ausschluss von der Prüfung, sie wird als nicht bestanden gewertet, egal wie weit du inhaltlich schon warst

Wann steht dein Ergebnis fest?

Sofort

Das Ergebnis siehst du direkt, nachdem du die Bearbeitung am PC beendet hast.

Etwa 2 Tage später

Zusätzlich steht es im Online-Portal.

Innerhalb 1 Monats

Nach einem negativen Ergebnis kannst du Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragen, allerdings nur zur Begründung eines Widerspruchs oder einer Klage und nicht zur Vorbereitung, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Der schriftliche Teil ist beliebig oft wiederholbar, für jeden neuen Termin meldest du dich erneut an. Ein Durchfallen ist also kein Ende, sondern ein neuer Anlauf. Hast du bestanden, liegt zwischen schriftlichem und mündlichem Teil in der Regel mindestens 1 Woche.

Warteliste offen

Üben, wie geprüft wird: digital und im Prüfungsformat

Die Prüfung läuft am Bildschirm, mit juristisch formulierten Multiple-Choice-Fragen. Genau dafür bauen wir gerade eine Lernumgebung mit Fragen im Prüfungsformat zur Sachkundeprüfung 34a. Zum Start sichern sich die ersten 150 Leute das komplette Paket für null Euro statt für 39 Euro. Wer auf der Warteliste steht, erfährt als Erster vom Start und hat damit überhaupt die Chance auf einen der 150 Plätze.

39 € 0 €
Die ersten 150 sichern sich beim Start den vollen Zugang. Danach 39 €.
Kein Spam: Wir melden uns, sobald die Beta startet.

Ich möchte per E-Mail benachrichtigt werden, sobald das Vorbereitungsangebot verfügbar ist, und stimme der dafür nötigen Speicherung meiner E-Mail-Adresse zu. Abmeldung jederzeit möglich. Details: Datenschutzerklärung.

Fast geschafft: Bitte bestätige den Link, den wir dir gerade gemailt haben.

Was gilt bei Rücktritt, Krankheit und Wiederholung?

Für den Rücktritt zählt ein Zeitpunkt: der Beginn der Prüfung. Der Rücktritt muss immer schriftlich erklärt werden. Ein Anruf reicht nicht, weil die IHK einen Nachweis braucht.

Rücktritt vor Prüfungsbeginn

  • Die Prüfung gilt als nicht abgelegt.
  • Abmeldung online über das Prüfungsportal der IHK: nach dem Login im Menüpunkt Prüfungen. Setz vergessene Zugangsdaten rechtzeitig zurück, nicht erst am Abend vor der Prüfung.
  • Rechne mit Stornogebühren. Deine Anmeldung ist ab der Anmeldebestätigung durch die IHK verbindlich und gebührenpflichtig, der Zeitpunkt der Absage wirkt sich darauf aus, was dir berechnet wird.

Nach Beginn oder Nichterscheinen

  • Steigst du nach dem Beginn aus oder erscheinst du ohne wichtigen Grund gar nicht, wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
  • Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss. Krankheit am Prüfungstag ist der typische Fall, du musst sie aber belegen: Schick das Attest so früh wie möglich mit deiner schriftlichen Abmeldung mit.

Wiederholen: beliebig oft, aber nur den offenen Teil

Die Sachkundeprüfung kannst du beliebig oft wiederholen. Es gibt keinen letzten Versuch und kein endgültiges Nichtbestehen. Wiederholt wird immer nur der Teil, der nicht geklappt hat: Fällst du schriftlich durch, wirst du nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen und meldest dich nur für den schriftlichen Teil erneut an. Hast du schriftlich bestanden und scheiterst mündlich, bleibt dein schriftliches Ergebnis erhalten. Es gilt zwei Jahre ab dem Bestehen des schriftlichen Teils, und innerhalb dieser zwei Jahre darfst du den mündlichen Teil beliebig oft wiederholen. Läuft die Frist ab, ist der schriftliche Erfolg verbraucht und du beginnst wieder von vorn.

Bei der Prüfung am PC siehst du dein vorläufiges Ergebnis direkt im Anschluss. Verbindlich wird das Nichtbestehen aber erst mit dem Bescheid, der innerhalb von vier Wochen per Post kommt. In diesem Bescheid steht auch der Hinweis, dass du die Prüfung nach erneuter Anmeldung wiederholen kannst. Das passiert also nicht automatisch, du musst dich selbst zu einem neuen Termin anmelden.

Achte auf die richtige Prüfungsvariante: Klickst du bei der neuen Anmeldung die falsche Variante an, wird deine Anmeldung abgelehnt und der Termin ist weg. Zur Auswahl stehen:
ErstprüfungSchriftliche WiederholungsprüfungMündliche Wiederholungsprüfung

Wie schnell es weitergeht, hängt am Terminangebot deiner Kammer. Schriftliche Prüfungstermine gibt es meist 3 bis 4 mal im Monat, dazu kommt der Anmeldeschluss, der einige Zeit vor dem Prüfungstag liegt. Schau also zuerst auf den Anmeldeschluss und nicht nur auf das Prüfungsdatum. Haben sich Name oder Anschrift geändert, meld das vor Beginn der Prüfung per E-Mail.

Zwei Sonderfälle

Wer bei der Prüfung täuscht oder unerlaubte Hilfsmittel nutzt, bekommt die Prüfung für nicht bestanden erklärt. Das ist kein Rücktritt, sondern ein eigener Fall. Umgekehrt gibt es eine Verschiebung ohne Rücktritt: Wird ein Befangenheitsantrag gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses anerkannt und steht kein Ersatzprüfer zur Verfügung, wirst du zum nächsten Prüfungstermin eingeladen.

Was unterscheidet sich von IHK zu IHK, und was nicht?

Der Stoff ist überall derselbe. Grundlage sind § 34a der Gewerbeordnung zusammen mit den §§ 9 ff. der Bewachungsverordnung und der Prüfungsordnung. Dazu kommt der Rahmenplan der IHK-Organisation, der die Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze im schriftlichen Prüfungsteil ist.

Bundesweit gleich

  • Die 7 Prüfungssachgebiete sind identisch, keine Kammer darf Themen streichen oder eigene ergänzen.
  • Ein schriftlicher und ein mündlicher Teil: schriftlich 120 Minuten und 120 Punkte, mündlich 15 Minuten je Prüfling.
  • Bestanden ab mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte, in beiden Teilen. Mündlich erst nach bestandenem schriftlichen Teil, geschafft ist die Prüfung erst mit beiden.
  • Geprüft wird auf Deutsch, Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
  • Wiederholungslogik: schriftlich beliebig oft, mündlich innerhalb von zwei Jahren. Verstreicht die Frist, beginnst du von vorn, samt voller Gebühr.

Je Kammer anders

  • Gebühr: jede Kammer legt sie über ihre eigene Gebührenordnung fest, Details mit belegten Beispielen auf der Kostenseite.
  • Termindichte: große Kammern prüfen häufig, kleinere seltener. Die IHK Berlin bietet die schriftliche Prüfung 3 bis 4 mal im Monat an. Auch der Abstand der Teile wird vor Ort geregelt: In Berlin liegt der mündliche Termin in der Regel mindestens 1 Woche nach dem schriftlichen.
  • Anmeldeweg: jede Kammer hat ein eigenes Online-Portal mit eigener Registrierung. Bei der IHK Berlin meldest du dich nur als Privatperson mit privater E-Mail-Adresse an, Firmenaccounts gibt es dort nicht.
  • Prüfungsort: wo genau geprüft wird, regelt die Kammer. Verbindlich ist immer die Angabe in deiner Einladung.

Belegte Gebühren-Beispiele

182,50 bis 200,00 € Vollprüfung 182,50 Euro bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken, 200,00 Euro Gesamtprüfung bei der IHK Berlin
100,00 € Mündliche Wiederholungsprüfung günstiger als eine komplette Neuanmeldung
100,00 € Schriftliche Wiederholungsprüfung derselbe Betrag gilt in Berlin auch für die schriftliche Wiederholung
65,00 € Rücktritt vor dem Anmeldeschluss IHK Berlin; nach dem Anmeldeschluss: 50 Prozent der Gebühr

Soll dein Arbeitgeber zahlen, muss das vor der Prüfung geklärt sein. Das läuft über eine Übernahmeerklärung beziehungsweise eine abweichende Rechnungsanschrift, die du schon bei der Anmeldung angibst.

Organisation im Beispiel Berlin
  • Geprüft wird meist in der Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, in seltenen Fällen in den Rackow Schulen in der Fasanenstraße 81, an einzelnen Terminen auch an externen Prüfungsorten.
  • Die Einladung kommt etwa 1 Woche vor dem Termin, verbindlich ist immer die Ortsangabe darin.
  • Du sollst mindestens 45 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort sein.
  • Bei der Anmeldung wählst du genau zwischen Erstprüfung, schriftlicher Wiederholung und mündlicher Wiederholung, die Varianten werden getrennt ausgewählt.
  • Prüfe deine Personendaten sorgfältig: Berichtigungen sind nach Abschluss des Prüfungsverfahrens grundsätzlich nicht mehr möglich.

Das heißt für dich

Du musst deinen Lernplan nicht nach Stadt aussuchen. Lerne entlang der 7 Sachgebiete, das passt bei jeder Kammer. Kammerabhängig sind nur die organisatorischen Punkte: Gebühr, Termin, Portal und Ort.

Was passiert nach der bestandenen Prüfung?

Dein Prüfungszeugnis
Bundesweit gültig, unbefristet
  • Du musst die Prüfung nicht wiederholen oder auffrischen.
  • Bestanden hast du erst, wenn du beide Teile für sich bestanden hast: in jedem Teil mindestens die Hälfte der möglichen Punkte, ein Ausgleich zwischen den Teilen findet nicht statt.
  • Das Zeugnis ist typischerweise das Erste, was ein Arbeitgeber sehen will, und gehört zu den Unterlagen, die du gegenüber der Behörde vorlegst.

Nach dem schriftlichen Teil: die Zwischenstation

Wer besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen und erhält dafür eine gesonderte Einladung per E-Mail. Schau nach dem schriftlichen Termin regelmäßig in dein Postfach und auch in den Spam-Ordner. Sobald der mündliche Termin feststeht, kannst du ihn im Online-Portal unter dem Menüpunkt Prüfungstermine nachsehen. Der Zugang ist derselbe wie bei der Anmeldung, neue Zugangsdaten brauchst du nicht.

Zwischen den beiden Teilen liegt meist nur wenig Zeit, oft ein bis zwei Wochen. Leg den Stoff nach dem schriftlichen Teil deshalb nicht weg, sondern stell direkt auf die mündlichen Schwerpunkte um.

Diese Tätigkeiten stehen dir mit dem Sachkundenachweis offen

Mit dem Zeugnis in der Hand ersetzt die Sachkundeprüfung die Unterrichtung. Du musst also keine zusätzliche Unterrichtungsbescheinigung vorlegen und kannst darüber hinaus auch alle Tätigkeiten aufnehmen, für die nur die Unterrichtung verlangt wird. Offen stehen dir unter anderem:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Einlasskontrollen im Eingangsbereich gastgewerblicher Diskotheken
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge in leitender Funktion
  • Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
  • Selbstständige Tätigkeit und Führungsfunktionen im Bewachungsgewerbe, etwa als Geschäftsführer oder Betriebsleiter

Den Nachweis erbringen müssen zwei Gruppen: der Gewerbetreibende selbst und das eingesetzte Wachpersonal in diesen Tätigkeitsbereichen. Ohne ihn darf in diesen Bereichen niemand eingesetzt werden.

Unterrichtung oder Sachkunde? Für viele Tätigkeiten reicht die Unterrichtung, für die oben genannten brauchst du die Sachkundeprüfung. Das Zeugnis deckt beides ab.

Zum Vergleich der beiden Wege

Falls es im mündlichen Teil nicht gereicht hat

Du kannst die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholen, danach musst du die komplette Prüfung noch einmal ablegen. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung fällt erneut eine Gebühr an, in den belegten Beispielen je nach Kammer 100,00 bis 120,00 Euro. Eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht, die Prüfung ist beliebig oft wiederholbar. Ein Wechsel zu einer anderen Kammer ist mitten im Verfahren allerdings nicht möglich: Für die Wiederholung des mündlichen Teils muss der schriftliche Teil bei derselben Kammer bestanden worden sein.

Mehr zur IHK-Sachkundeprüfung 34a

Der mündliche Teil: Ablauf und typische Fragen

Zum mündlichen Teil wirst du erst zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast. Wer dort nicht besteht, bekommt keinen Gesprächstermin und muss zuerst den schriftlichen Teil wiederholen. Nach bestandenem schriftlichen Teil kommt die Einladung per Mail: Lies sie genau und nimm sie zur Prüfung mit, denn darin stehen Termin und Ort. In Berlin finden die Gespräche an verschiedenen Prüfungsorten statt.

Alles zur mündlichen Prüfung

Kosten der Prüfung

Was die Prüfung kostet, legt jede IHK selbst fest. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, sondern eine Spanne: Für die komplette Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil verlangt die IHK Nürnberg für Mittelfranken 182,50 Euro, die IHK Dresden 230,00 Euro. Diese Gebühr deckt beide Teile ab, du zahlst also nicht zweimal, wenn du beide Teile in einem Anlauf ablegst.

Alle Kosten und Gebühren

Die Prüfungssachgebiete im Überblick

Welche Themen in der Prüfung vorkommen, ist gesetzlich festgelegt: § 7 der Bewachungsverordnung zählt sie auf, und alle Industrie- und Handelskammern prüfen nach dieser Liste. Egal, in welcher Stadt du antrittst, es sind immer dieselben sieben Sachgebiete, vom Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht bis zu den Grundzügen der Sicherheitstechnik.

Sachgebiete und Lernmaterial

Wer die Sachkundeprüfung braucht

Bevor du klärst, ob du die Sachkundeprüfung brauchst, steht eine einfachere Frage: Liegt überhaupt eine Bewachungstätigkeit vor? Erfasst ist nur, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht. Das Wort "fremd" ist die häufigste Stolperfalle: Wer direkt beim Betreiber des Objekts angestellt ist, bewacht kein fremdes Eigentum, etwa ein Türsteher auf der Lohnliste der Diskothek selbst.

Zum Überblick über den 34a-Schein